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Geschrieben von Förrer am 23.09.2026 um 08:05:

  Reicht bei Vorsorgevollmacht eine private Vollmacht oder sollte ich zum Notar gehen?

Ich beschaeftige mich gerade damit, meine persoenlichen Angelegenheiten fuer den Fall zu regeln, dass ich irgendwann selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann.

Wuerdet ihr an meiner Stelle eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen oder sogar beurkunden lassen, wenn sie moeglichst umfassend gelten soll?



Geschrieben von Wally am 23.09.2026 um 09:56:

 

Ich wuerde zuerst genau ueberlegen, welche Bereiche die Vollmacht abdecken soll, denn davon haengt auch ab, welche Form sinnvoll oder erforderlich ist.
Eine gute Uebersicht zur notariellen Beurkundung und Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht habe ich bei den Notaren Dr. Goetze und Dr. Rezori gefunden.

Grundsaetzlich kann eine Vorsorgevollmacht auch ohne notarielle Beteiligung wirksam sein, allerdings koennen Banken, Versicherungen oder Behoerden in der Praxis eine notarielle Form verlangen.
Gerade wenn Immobilien betroffen sind, sollte man das Thema besonders sorgfaeltig pruefen, weil fuer bestimmte Erklaerungen gegenueber dem Grundbuchamt mindestens eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein kann.


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